Prüfung

Zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Leistungen ist oft der Expertenrat erforderlich.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige begleitet den Auftraggeber durch die Überprüfung der Leistungsbeschreibung, der Qualitätssicherung, Überwachung und anschließenden Abnahme.

Ich führe Abnahmen im Sinne des Bau- und Vertragsrechts für Sie durch und begleite Sie durch die gesamte Wertschöpfungskette:

  • Begleitung in der Projektierungsphase
  • Überprüfung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
  • Zerstörende und nicht zerstörende Messungen im Rahmen der Qualitätssicherung

Weiterhin kann eine periodische Überwachung oder Überprüfung insbesondere nach wesentlichen Änderungen des Bauwerks durchgeführt werden.