Projektunterstützung

Der Sachverstand eines Sachverständigen sollte nicht erst eingeschaltet werden, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Durch eine detaillierte Planung sind viele Schäden im Vorfeld bereits vermeidbar.

Der öffentlich bestellte Sachverständige berät den Auftraggeber bereits in der Angebots- und Planungsphase.